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BSG Urteil v. - B 6 KA 13/21 R

Gesetze: § 118 Abs 4 SGB 5, § 118 Abs 1 S 1 SGB 5, § 118 Abs 1 S 2 SGB 5, § 118 Abs 1 S 3 SGB 5, § 118 Abs 2 S 1 SGB 5, § 1 Abs 1 KHG, § 2 Nr 1 KHG, § 2a Abs 1 S 1 KHG, § 6 Abs 1 Halbs 1 KHG, § 2 KHG SH, § 8 Abs 2 KHG SH

Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz (PIA) - Ermächtigung zum Betrieb einer räumlich und organisatorisch nicht an ein Krankenhaus angebundenen PIA - Erteilung setzt nicht voraus, dass der Krankenhausplan am geplanten Standort eine stationäre Einrichtung des Krankenhausträgers ausweist

Leitsatz

Die Ermächtigung einer räumlich und organisatorisch nicht an das betreibende Krankenhaus angebundenen psychiatrischen Institutsambulanz hängt nicht davon ab, dass der Krankenhausplan des Landes am geplanten Standort eine stationäre Einrichtung des Krankenhausträgers ausweist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:290622UB6KA1321R0

Fundstelle(n):
MAAAJ-22556

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