1. NV: Der Umstand, dass der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei der Bemessung der Monatsfrist „nicht mitgerechnet“ wird (§ 187 Abs. 1 BGB), bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert.
2. NV: Ein Fehler bei der Fristberechnung durch einen rechtskundigen Pro-zessbevollmächtigten ist regelmäßig als fahrlässig einzustufen und stellt ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden dar.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2022:B.010922.VIR8.22.0
Fundstelle(n): AO-StB 2022 S. 344 Nr. 11 AO-StB 2022 S. 344 Nr. 11 BFH/NV 2022 S. 1190 Nr. 11 FAAAJ-22567