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BGH Urteil v. - X ZR 110/21

Gesetze: § 2 Abs 2 S 1 Nr 3 PatG, § 81 PatG

Rechtschutzbedürfnis bei Klage gegen erloschenes Patent erforderlich - Stammzellengewinnung

Leitsatz

Stammzellengewinnung

Das Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung eines zu Unrecht erteilten Patents rechtfertigt die Nichtigkeitsklage nur solange, als das Recht noch wirksam und in Kraft ist. Ab dem Zeitpunkt, in dem das Recht entfallen ist, ist die Nichtigkeitsklage nur zulässig, wenn dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite steht. Das allgemeine Interesse an der Sicherung einer gesetzeskonformen Erteilungspraxis des Patentamts - hier hinsichtlich § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PatG - ist nicht geeignet, ein Rechtsschutzbedürfnis zu begründen (Fortführung von , GRUR 1997, 615 - Vornapf).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:210722UXZR110.21.0

Fundstelle(n):
TAAAJ-22840

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