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BFH Urteil v. - IV R 98/74 BStBl 1979 II S. 284

Leitsatz

1. Es verstößt nicht gegen das GG, daß Vergütungen für die geschäftsführende Tätigkeit eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft als Gewerbeertrag (§ 7 GewStG) behandelt werden.

2. Erhält bei einer GmbH & Co. KG ein Kommanditist, der zugleich Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH eine Vergütung, so unterliegt diese Vergütung der Gewerbeertragsteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 284
JAAAA-91399

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