Keine doppelte Besteuerung bei unterbliebener steuerlicher Geltendmachung von Altersvorsorgeaufwendungen
Leitsatz
NV: Eine doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und -bezügen kann sich nicht allein daraus ergeben, dass ein Steuerpflichtiger in der Vergangenheit keine Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht hat, obwohl sie einkommensteuerlich abziehbar gewesen wären; in diesem Fall sind die Aufwendungen nicht in die nach den Maßstäben des Senatsurteils vom - X R 33/19 (BFHE 273, 266, Rz 33 ff.) anzustellende Vergleichsrechnung einzubeziehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2022:U.060422.XR27.20.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2022 S. 1168 Nr. 11 DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 39 EStB 2023 S. 62 Nr. 2 ErbStB 2022 S. 359 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2022 S. 796 EAAAJ-22978