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BFH Urteil v. - X R 27/20

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb;

Keine doppelte Besteuerung bei unterbliebener steuerlicher Geltendmachung von Altersvorsorgeaufwendungen

Leitsatz

NV: Eine doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und -bezügen kann sich nicht allein daraus ergeben, dass ein Steuerpflichtiger in der Vergangenheit keine Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht hat, obwohl sie einkommensteuerlich abziehbar gewesen wären; in diesem Fall sind die Aufwendungen nicht in die nach den Maßstäben des Senatsurteils vom  - X R 33/19 (BFHE 273, 266, Rz 33 ff.) anzustellende Vergleichsrechnung einzubeziehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.060422.XR27.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 1168 Nr. 11
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 39
EStB 2023 S. 62 Nr. 2
ErbStB 2022 S. 359 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2022 S. 796
EAAAJ-22978

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