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BFH Urteil v. - IX R 34/19

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Schuldzinsenabzug - Taggleiche Durchleitung von Anschaffungskostendarlehen durch ein privat genutztes Girokonto

Leitsatz

1. NV: Die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts ist trotz Vermischung mit privaten Geldmitteln nachgewiesen bei taggleicher und betragsidentischer Durchleitung durch ein privates Kontokorrentkonto.

2. NV: Das gilt auch dann, wenn gleichzeitig mehrere Objekte angeschafft und deshalb mehrere Darlehen taggleich und betragsidentisch durch ein Konto durchgeleitet werden.

3. NV: Unerheblich ist zudem, wenn der Kaufpreis für ein nur teilweise fremdfinanziertes Objekt in einem Betrag abgeflossen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.030522.IXR34.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 1171 Nr. 11
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 39
EStB 2023 S. 60 Nr. 2
StBp 2024 S. 147 Nr. 5
StBp 2024 S. 147 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2022 S. 795
OAAAJ-22979

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