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BFH Urteil v. - VI R 77/77 BStBl 1979 II S. 372

Gesetze: EStG 1969 § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3

Parkhausgebühren in Verbindung mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind mit den Pauschbeträgen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG abgegolten

Leitsatz

Parkhausgebühren, die für das Anmieten eines Abstellplatzes für das zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzte Kraftfahrzeug in der Nähe der Arbeitsstätte anfallen, können nicht neben den Pauschbeträgen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG 1969 als Werbungskosten abgezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 372
OAAAA-91409

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