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Niedersächsisches Finanzgericht   v. - 3 K 113/22

Gesetze: FVG § 5 Abs 1 Satz 1 Nr 11

Organisation der Familienkassen im Bereich Inkasso

Leitsatz

Das Demokratieprinzig erfordert eine klare Zuordnung von Verwaltungszuständigkeiten und verbietet das Tätigwerden einer anderen Behörde (Agentur für Arbeit Recklinghausen mit seinem Inkasso-Personal) unter dem Briefkopf einer anderen Behörde (nämlich der materiell zuständigen Behörde). Gleichwohl in dieser Weise erlassene Bescheide stammen von der unzuständigen Behörde und sind aufzuheben.

Fundstelle(n):
EAAAJ-23146

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