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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 554/20

Der Kläger begehrt die Berücksichtigung höherer beitragspflichtiger Einnahmen als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson für die Zeit vom 01.09.2004 bis zum 31.08.2012.

Fundstelle(n):
XAAAJ-23196

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