Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei unzureichender Begründung des auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten Wiedereinsetzungsantrags
Leitsatz
Zu den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn das Vorbringen zur Begründung eines - auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten - Wiedereinsetzungsantrags eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen das Fristversäumnis beruht, nicht enthält (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - VIII ZB 3/21, FamRZ 2022, 1717).