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BGH Beschluss v. - VIII ZB 24/21

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 Halbs 1 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei unzureichender Begründung des auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten Wiedereinsetzungsantrags

Leitsatz

Zu den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn das Vorbringen zur Begründung eines - auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten - Wiedereinsetzungsantrags eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen das Fristversäumnis beruht, nicht enthält (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - VIII ZB 3/21, FamRZ 2022, 1717).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:060922BVIIIZB24.21.0

Fundstelle(n):
AAAAJ-23263

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