Ohne Hinzutreten weiterer Umstände ist die Beweiswirkung eines über den sicheren Übermittlungsweg eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs versandten elektronischen Empfangsbekenntnisses nicht allein durch den Vortrag durchgreifend entkräftet, dass es dem Gericht vom Sekretariat des Postfachinhabers unautorisiert übermittelt worden sei.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2022:140722UB3KR221R0
Fundstelle(n): NJW 2023 S. 10 Nr. 22 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2022 S. 2189 SAAAJ-23283