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BGH Urteil v. - 1 StR 130/22

Gesetze: § 54 Abs 2 S 2 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB, Art 1 Abs 1 EURaBes 675/2008, Art 3 Abs 1 EURaBes 675/2008, Art 3 Abs 5 EURaBes 675/2008, Art 267 Abs 3 AEUV

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung des Rahmenbeschlusses zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren: Härteausgleich bei einer an sich bestehenden Gesamtstrafenlage zwischen deutschen und EU-ausländischen Verurteilungen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:290622B1STR130.22.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-23381

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