Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezugnahme auf Fachaussagen eines Arztes in einer Werbeanzeige - Reizdarmsyndrom
Leitsatz
Reizdarmsyndrom
Ein Arzt, der sich mit Fachaussagen selbst in die Öffentlichkeit begeben hat, muss eine Bezugnahme auf diese Fachaussagen in einer Werbeanzeige im Regelfall hinnehmen, soweit er mit den ihm zugeschriebenen Fachaussagen zutreffend zitiert wird und ihn der Durchschnittsleser nicht in einen Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt bringt, indem dieser etwa von "bezahlten" Äußerungen oder sonstigen geschäftlichen Verbindungen ausginge.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:280722UIZR171.21.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 2369 Nr. 42 NJW 2022 S. 3783 Nr. 52 NJW 2022 S. 3788 Nr. 52 GAAAJ-23449