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BSG Urteil v. - B 3 KR 2/22 R

Gesetze: § 37 Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 5 vom , § 37 Abs 2 S 3 SGB 5 vom , § 37c Abs 1 S 1 SGB 5 vom , § 37 Abs 4 SGB 5, § 132a Abs 4 S 1 SGB 5, § 6 Abs 6 HKPRL

Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - dauerhaft besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege - Vergütungsanspruch einer stationären Pflegeeinrichtung dem Grunde nach vor Entscheidung der Krankenkasse auch ohne vorherigen Vertragsschluss

Leitsatz

Bis zur Entscheidung der Krankenkasse über ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflegeleistungen für Versicherte mit einem auf Dauer besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege erwirbt eine den Anforderungen der Versorgung genügende stationäre Pflegeeinrichtung Anspruch auf deren Vergütung durch die Krankenkasse dem Grunde nach auch dann, wenn zuvor noch kein Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung und deren Preise bestanden hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:140722UB3KR222R0

Fundstelle(n):
UAAAJ-23466

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