Gesetze: § 37 Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 5 vom , § 37 Abs 2 S 3 SGB 5 vom , § 37c Abs 1 S 1 SGB 5 vom , § 37 Abs 4 SGB 5, § 132a Abs 4 S 1 SGB 5, § 6 Abs 6 HKPRL
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - dauerhaft besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege - Vergütungsanspruch einer stationären Pflegeeinrichtung dem Grunde nach vor Entscheidung der Krankenkasse auch ohne vorherigen Vertragsschluss
Leitsatz
Bis zur Entscheidung der Krankenkasse über ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflegeleistungen für Versicherte mit einem auf Dauer besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege erwirbt eine den Anforderungen der Versorgung genügende stationäre Pflegeeinrichtung Anspruch auf deren Vergütung durch die Krankenkasse dem Grunde nach auch dann, wenn zuvor noch kein Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung und deren Preise bestanden hat.