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BSG Urteil v. - B 12 R 3/20 R

Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 2 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 1 SGB 11, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrkraft einer Musikschule - Vereinbarung über "freiberufliche Unterrichtstätigkeit" - Statusbeurteilung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

Leitsatz

1. Die Versicherungspflicht von Lehrkräften einer Musikschule aufgrund abhängiger Beschäftigung ist nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil die Beteiligten erkennbar eine selbstständige Tätigkeit vereinbaren wollten.

2. Wird eine Dienstleistung von der Eingliederung in die Ordnung eines fremden Betriebs geprägt, sprechen Rahmenvorgaben, die Freiheiten zur zeitlichen, örtlichen und inhaltlichen Gestaltung einräumen, erst dann für eine selbstständige Tätigkeit, wenn bei der Dienstleistung eine Weisungsfreiheit vorhanden ist, die sie insgesamt als eine unternehmerische kennzeichnet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:280622UB12R320R0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-23473

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