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BAG Urteil v. - 6 AZR 411/21

Gesetze: § 17 Abs 4 S 2 TVöD, § 29b TVÜ-VKA, § 6 Abs 4 TVÜ-VKA, Art 3 Abs 1 GG, § 16 Abs 3 TVöD

Garantiebetrag - Endstufe der Entgeltgruppe - TVöD (VKA)

Leitsatz

Ein Beschäftigter, der nach seiner Höhergruppierung der Endstufe der neuen Entgeltgruppe zugeordnet ist, erhält bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT (juris: TVöD) in der im Tarifbereich der VKA bis zum geltenden Fassung einen Garantiebetrag nach dieser Tarifnorm.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:290622.U.6AZR411.21.0

Fundstelle(n):
BAAAJ-23510

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