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BAG Urteil v. - 10 AZR 41/22

Gesetze: § 1 TVG, § 4 Nr 3 ArbSchG, § 3 Abs 1 Corona-ArbSchV, § 3 ArbSchG, § 618 BGB

Tariflicher Erschwerniszuschlag - Atemschutzmaske

Leitsatz

Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung haben Arbeitnehmer, die während der Ausführung ihrer Tätigkeit eine vorgeschriebene Atemschutzmaske als persönliche Schutzausrüstung tragen. Eine medizinische Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) erfüllt diese Anforderung nicht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:200722.U.10AZR41.22.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2548 Nr. 44
DB 2022 S. 3055 Nr. 51
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2022 S. 2189
VAAAJ-23512

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