Private Krankenversicherung: Prämienanpassung und Bildung der Alterungsrückstellung
Leitsatz
Der private Krankenversicherer kann sich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen, soweit die auf eine gemäß § 203 Abs. 5 VVG unwirksame Prämienanpassung gezahlten Erhöhungsbeträge der Höhe nach den kalkulierten Beträgen für die Bildung der tariflichen Alterungsrückstellung, für den Beitragszuschlag nach § 149 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz und für die Zuschläge nach §§ 7, 8 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung entsprechen.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:210922UIVZR2.21.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 13 Nr. 43 NJW-RR 2022 S. 1544 Nr. 22 DAAAJ-23570