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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 Sa 461/21

Gesetze: BGB § 134; BGB § 612 a; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, wenn ein Krankenhausträger in der gesetzlichen Wartezeit einer medizinischen Angestellten in der Patientenversorgung kündigt, weil sie sich nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen will.

Fundstelle(n):
RAAAJ-23710

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