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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 KR 755/21 KH

Im Streit ist eine Forderung auf Rückerstattung einer geleisteten Krankenhausvergütung in Höhe von 77.094,16 € im Behandlungsfall der bei der Klägerin versicherten N im Zeitraum vom 11.02.2014 bis 19.10.2015.

Fundstelle(n):
JAAAJ-23717

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