Krankenversicherung - öffentlich-rechtlich geordnetes Leistungserbringungsrecht - Reichweite der Neutralitätspflicht einer Krankenkasse - Unzulässigkeit einer Beeinflussung zugunsten bestimmter Leistungserbringer (hier: durch Beifügung einer Werbebeilage einer Versandapotheke in Mitgliederzeitschrift der Krankenkasse)
Leitsatz
Nach dem öffentlich-rechtlich geordneten Leistungserbringungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung unzulässig ist jede Beeinflussung von Versicherten zugunsten bestimmter Leistungserbringer, die sich mit der Neutralitätspflicht der Krankenkassen im Wettbewerb der Leistungserbringer rechtlich nicht vereinbaren lässt.