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BAG Urteil v. - 9 AZR 477/21

Tatbestand

Die Parteien streiten über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Abs. 1 AÜG sowie - hilfsweise - über die Wirksamkeit einer Befristung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:050722.U.9AZR477.21.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-23909

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