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Oberste Finanzbehörden der Länder - S 3103 BStBl 2022 I S. 1351

Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bezug: BStBl 2010 I S. 810

Bezug: BStBl 2020 I S. 1048

Bezug: BStBl 2021 I S. 1821

I. Geltungsbereich

1Dieser Erlass regelt die Wertermittlung

für Besteuerungszeitpunkte nach dem für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Er ersetzt den Erlass vom (BStBl 2010 I S. 810) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

II. Kapitalforderungen und Kapitalschulden

1. Bewertungsgrundsätze

1.1. Ansatz mit dem Nennwert

2Grundsätzlich sind Kapitalforderungen, die nicht in § 11 BewG genannt sind, und Kapitalschulden mit dem Nennwert anzusetzen. Kapitalforderungen und Kapitalschulden, die auf eine ausländische Währung lauten, sind nach dem Umrechnungskurs im Besteuerungszeitpunkt umzurechnen. Maßgebender Umrechnungskurs ist dabei der Briefkurs für den Tag der Steuerentstehung (, BStBl 1991 II S. 521).

1.2. Vom Nennwert abweichender Ansatz

3Abweichend vom Nennwert ist ein höherer oder niedrigerer Wert (Gegenwartswert) anzusetzen, wenn besondere Umstände vorliegen, die einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Besondere Umstände, die eine Bewertung ...

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