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BFH Urteil v. - V R 90/75 BStBl 1980 II S. 535

Gesetze: UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1967 § 3 Abs. 1 und 4

Halbfertige Arbeiten als Gegenstand des Leistungsaustausches

Leitsatz

Stellt ein Unternehmer, der sich zur Durchführung bestimmter Baumaßnahmen unter Verwendung selbstbeschaffter Hauptstoffe verpflichtet hat, die Arbeiten vorzeitig und endgültig ein, kann das bis dahin errichtete halbfertige Werk Gegenstand einer anderweitigen, hinter der ursprünglichen Vereinbarung zurückbleibenden Leistung sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 535
OAAAA-91529

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