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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 14 AL 112/20 NZB

Gesetze: § 102 Abs 2 SGG; § 77 SGG; § 144 Abs 2 Nr 3 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Betreibensaufforderung ist im Hinblick auf die mit einer (fiktiven) Rücknahme verbundenen Bindungswirkung (§ 77 SGG) rechtswidrig, wenn sie sich bei noch unklarem Streitgegenstand auf eine allgemeine Aufforderung zur Klagebegründung beschränkt.

Fundstelle(n):
CAAAJ-24217

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