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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 56/17

Gesetze: § 81 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V; § 87a Abs 3 S 2 SGB V; § 87b Abs 1 SGB V vom

Leitsatz

Leitsatz:

1. Satzungsbestimmungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die in Ausübung des Gestaltungsspielraumes zur Erhebung von Verwaltungskostenumlagen von Kassenärztlichen Vereinigungen erlassen werden, müssen dem Bestimmtheitsgebot entsprechen.

2. Eine Satzungsbestimmung, wonach eine Umlage „nach einem gegebenenfalls auch differenzierten Grundbeitrag“ erhoben werden kann, ist nicht hinreichend bestimmt.

3. Einfache Beschlüsse der Vertreterversammlung sind nicht geeignet, unbestimmte Satzungsbestimmungen zu "heilen".

Fundstelle(n):
XAAAJ-24223

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