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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 16 R 686/20

Gesetze: § 33 SGB X; § 45 Abs 1 SGB X; § 45 Abs 2 S 3 SGB X; § 97 SGB VI; § 45 Abs 3 Nr 3 SGB X; § 31 SGB X

Im Streit ist zwischen den Beteiligten die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides der Beklagten, mit dem diese die Bewilligung einer großen Witwenrente (WR) wegen anzurechnenden Einkommens hinsichtlich der Rentenhöhe für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis 31. August 2018 iHv insgesamt 9.024,22 € nach § 45 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) zurückgenommen hat und eine entsprechende Erstattung fordert.

Fundstelle(n):
LAAAJ-24227

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