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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 460/19

Gesetze: § 47 Abs 2 SGB V

Leitsatz

Leitsatz:

Nach dem klaren und abschließenden Wortlaut von § 47 Abs 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), der keine andere Auslegung zulässt, ist Grundlage für die Berechnung des Regelentgeltes dasim letzten Entgeltabrechnungszeitraum (i.d.R.: im letzten Monat) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitsentgelt.

Fundstelle(n):
JAAAJ-24245

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