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LSG Hessen Urteil v. - L 6 AS 97/20

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der für die Monate Mai bis September 2015 zu erbringenden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) bzw. die teilweise Aufhebung der Leistungsbewilligung mit Erstattungsbegehren des Beklagten i.H.v. 543,86 € streitig.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2023 S. 527
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2023 S. 527
IAAAJ-24254

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