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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 3 AS 108/20

Die Kläger wenden sich gegen drei Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, mit denen der Beklagte insgesamt 2.810,40 EUR überzahlter Leistungen für die Zeit vom 1. September 2017 bis 30. November 2017 erstattet verlangt. Streitig ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage, ob die Kläger fristgemäß Widerspruch gegen die Bescheide erhoben haben.

Fundstelle(n):
JAAAJ-24300

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