Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine Leistung an eine andere Person (Änderung der Rechtsprechung)
Leitsatz
Die Führung der Geschäfte einer Personengesellschaft sowie deren Vertretung durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche ihre einzige geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist unabhängig davon, ob eine gewinnabhängige oder gewinnunabhängige Geschäftsführungsvergütung oder nichts gezahlt wird, keine gegenüber einer anderen Person erbrachte Leistung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Aufgabe des Urteils vom V R 157/71, BFHE 110, 145, BStBl II 1973, 764).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 622 UAAAA-91540