Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 6 AZR 261/21

Gesetze: § 17 Abs 3 S 1 TVöD, § 16 Abs 4 TVöD, § 615 S 1 BGB, § 611a Abs 2 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB, § 276 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 326 Abs 2 S 1 Alt 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 37 TVöD

Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

Leitsatz

Stufenlaufzeiten sind nach dem Regelungskonzept des TVöD mit Ausnahme der in § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT (juris: TVöD) enumerativ aufgezählten Fälle ausschließlich Zeiten, in denen der Beschäftigte tatsächlich tätig ist. Zeiten der Nichtbeschäftigung während eines Streits um den Bestand des Arbeitsverhältnisses werden daher nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Sie können aber im Wege des Schadenersatzes als Zeiten tatsächlicher Beschäftigung nachzuzeichnen sein.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:120922.U.6AZR261.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2803 Nr. 48
MAAAJ-24390

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank