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BFH Urteil v. - II R 10/19

Gesetze: VgStG § 1; VgStG § 5; VgStG § 7; VgStG § 9; AO § 147 Abs. 1 Nr. 5; AO § 150 Abs. 1 Satz 3; AO § 158; AO § 162; ZPO § 240 Abs. 1; InsO § 85 Abs. 1, Abs. 2; InsO § 178 Abs. 3; InsO § 184 Abs. 2; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2,;

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten

Leitsatz

1. NV: Betreiber von Geldspielautomaten im Land Berlin haben für Zwecke der Vergnügungsteuer wenigstens vollständige Zählwerkausdrucke nach Maßgabe des Berliner Vergnügungsteuergesetzes zu erstellen und aufzubewahren.

2. NV: Die Pauschalbesteuerung nachweislich manipulierter Automaten ist eine Mindestbesteuerung und schließt die Schätzung unter den allgemeinen Schätzungsvoraussetzungen nicht aus.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.270722.IIR10.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 92 Nr. 3
BB 2023 S. 96 Nr. 3
BFH/NV 2022 S. 1320 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2022 S. 879
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2022 S. 879
XAAAJ-24463

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