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BFH Urteil v. - III R 40/20

Gesetze: EStG §§ 62 ff.; EStG § 74 Abs. 2; SGB II § 19; SGB X § 102 ff.; SGB X § 104; SGB X § 107; FGO § 60 Abs. 3; FGO § 118; FGO § 136; FGO § 139 Abs. 4;

Kein Erlöschen des Kindergeldanspruchs trotz erhöhter Leistung des Jobcenters bei rechtzeitiger Zahlung durch die Familienkasse

Leitsatz

1. NV: Das Jobcenter hat keinen Erstattungsanspruch gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X, wenn die Familienkasse das Kindergeld im jeweiligen Monat für den jeweiligen Monat fristgerecht ausgezahlt hat. Dies gilt auch dann, wenn das Jobcenter wegen Nichtanrechnung des Kindergelds erhöhte Leistungen erbracht hat.

2. NV: Die Kindergeldansprüche des Berechtigten gelten dann nicht gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 107 SGB X als erfüllt und gemäß § 47 AO als erloschen, da § 107 SGB X an das Bestehen eines Erstattungsanspruchs gemäß §§ 102 ff. SGB X anknüpft.

3. NV: Ob das Jobcenter von der Festsetzung und Zahlung des Kindergelds wusste oder sie hätte verhindern können, ist von Rechts wegen unerheblich; § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X, an den § 107 SGB X anknüpft, stellt allein auf die rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung ab.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.140722.IIIR40.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 1310 Nr. 12
EStB 2022 S. 416 Nr. 11
VAAAJ-24468

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