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BFH Beschluss v. - VII B 183/21

Gesetze: FGO § 114; FGO § 41; GSA Fleisch § 6a Abs. 2; GSA Fleisch § 6b; AEntG § 6 Abs. 9;

Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung

Leitsatz

NV: Hat die Zollverwaltung bereits konkrete Prüfungsmaßnahmen durchgeführt, um festzustellen, ob ein Unternehmen ein Betrieb der Fleischwirtschaft i.S. von § 6 Abs. 9 AEntG ist, kann sich daraus ein Rechtsverhältnis i.S. von § 41 Abs. 1 FGO und ein berechtigtes Interesse ergeben, das zur Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 114 FGO führt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.220922.VIIB183.21.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 1302 Nr. 12
GAAAJ-24473

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