Vorab entstandene Aufwendungen für wohnungsrechtsbelastete Immobilie
Leitsatz
NV: Aufwendungen, die der Steuerpflichtige für ein wohnungsrechtsbelastetes Immobilienobjekt erbringt, sind mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine nach Erlöschen des Wohnungsrechts beabsichtigte Vermietung der Wohnung abzuziehen, solange und soweit der Wohnungsrechtsinhaber einer Vermietung nicht zugestimmt und insoweit auf sein Wohnungsrecht verzichtet hat.
Fundstelle(n): AO-StB 2025 S. 290 Nr. 9 BFH/NV 2022 S. 1286 Nr. 12 EStB 2023 S. 61 Nr. 2 ErbStB 2022 S. 360 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2022 S. 873 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2022 S. 873 UAAAJ-24477