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BGH Beschluss v. - 4 StR 89/22

Gesetze: § 73 StGB, § 261 StPO

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Zweifelssatz bei der Tatertragseinziehung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:250522B4STR89.22.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-24554

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