Bei Anwendung des § 17 EStG ist eine Anteilsübertragung in Form einer gemischten Schenkung aufzuteilen in eine voll entgeltliche und eine unentgeltliche Anteilsübertragung
Leitsatz
Die einkommensteuerrechtlichen Rechtsfolgen der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung im Wege einer gemischten Schenkung sind im Rahmen des § 17 EStG in der Weise zu bestimmen, daß die Übertragung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile in eine voll entgeltliche Anteilsübertragung (Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1) und eine voll unentgeltliche Anteilsübertragung (i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2) aufgeteilt wird.