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BFH Urteil v. - VI R 202/79 BStBl 1981 II S. 131

Gesetze: EStG 1975 § 9 Abs. 1 Satz 1EStG 1975 § 12 Nr. 1 Satz 2

Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können Telefongrundgebühren Werbungskosten sein; Schätzung des beruflichen Anteils zulässig

Leitsatz

Telefongrundgebühren sind auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers mangels geeigneter Unterlagen entsprechend dem geschätzten Verhältnis der dienstlich und der privat geführten Gespräche aufzuteilen und mit dem dienstlichen Anteil als Werbungskosten abziehbar (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 131
FAAAA-91571

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