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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 702/20

Gesetze: AO § 233a

Zum Zinslauf von Erstattungszinsen bei freiwilligen Vorauszahlungen

Leitsatz

Der Zinslauf von Erstattungszinsen nach § 233a AO beginnt nicht mit freiwilligen Vorauszahlungen auf ursprünglich erwartete Nachzahlungen. Entscheidend ist vielmehr die Steuerbescheidlage.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2023 S. 24 Nr. 1
GmbH-StB 2023 S. 24 Nr. 1
EAAAJ-24653

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