Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 2 U 8/20 R

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 14 SGB 7, § 20 Abs 4 Nr 1 SGB 5, § 20 Abs 5 S 1 SGB 5, § 20 Abs 2 S 2 SGB 5, § 20b Abs 1 S 3 SGB 5, § 20 SGB 5, §§ 20ff SGB 5

(Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - Teilnahme an betrieblichem Fußballturnier - keine objektiv geschuldete Haupt- und Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis - kein Betriebssport - keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - keine Maßnahme des betriebliches Gesundheitsmanagements - keine Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung - Prävention gegenüber arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gem § 14 SGB 7: kein eigenständiger Versicherungstatbestand)

Leitsatz

Die Teilnahme an einer Sportveranstaltung begründet nicht allein deswegen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, weil sie von dem betrieblichen Gesundheitsmanagement des Beschäftigungsunternehmens mitorganisiert und unterstützt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:280622UB2U820R0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 1388 Nr. 19
NJW 2023 S. 1392 Nr. 19
BAAAJ-24709

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank