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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 494/21

Zwischen den Beteiligten ist die Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln nach § 31 Abs 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) streitig.

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Fundstelle(n):
NAAAJ-24744

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