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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 3290/20

Zwischen den Beteiligten ist die Kostentragung für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für L. (im Weiteren: der Leistungsempfänger) ab dem 17. Dezember 2019 streitig.

Fundstelle(n):
HAAAJ-24746

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