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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 154/19

Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung in Höhe von 780,99 € hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAJ-24884

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