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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 161/18

Die Klägerin begehrt die Rückzahlung von ihrer Ansicht nach im Jahr 2009 zu Unrecht an die Beklagte gezahlter Umsatzsteuer auf individuell hergestellte Zytostatika in Höhe von noch 217.686,61 €.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAJ-24885

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