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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 3 R 374/19

Gesetze: § 43 Abs 2 SGB VI; § 44 Abs 1 S 1 SGB X; § 44 Abs 4 SGB X; GG

Leitsatz

Leitsatz:

Die Gewährung rückwirkender Leistungen kommt längstens für einen Zeitraum bis zu 4 Jahre in Betracht.

Fundstelle(n):
PAAAJ-24901

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