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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 166/20

Gesetze: SGB V a. F. § 325

Leitsatz

Leitsatz:

Die §§ 109 Abs. 5 SGB V und 326 SGB V a. F. finden auf die Aufwandspauschale keine Anwendung, weil es sich hierbei nicht um eine Vergütung im Sinne dieser Vorschriften handelt. Mangels planwidriger Gesetzeslücke scheidet auch eine entsprechende Anwendung der Rechtsnormen auf Aufwandspauschalen aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAJ-24908

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