Erlöschen einer Personengesellschaft bei Übernahme des Gesamthandsvermögens durch einen Gesellschafter; Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheids nach Erlöschen der Gesellschaft unwirksam
Leitsatz
Vereinbaren die Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, daß der eine Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und der andere das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft (Aktiven und Passiven) ohne Liquidation übernimmt, tritt die Vollbeendigung der Gesellschaft mit der Übernahme des Gesellschaftsvermögens ein. Ab diesem Zeitpunkt kann der Personengesellschaft ein Umsatzsteuerbescheid nicht mehr rechtswirksam bekanntgegeben werden (Anschluß an , BFHE 102, 174, BStBl II 1971, 540).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 293 GAAAA-91604