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BFH Urteil v. - VIII R 71/76 BStBl 1981 II S. 358

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 1 und § 22 Nr. 1 Buchst. a

Die einzelnen Leistungen einer Zeitrente sind in voller Höhe Einnahmen i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz

Empfängt ein Versicherungsnehmer von einem Versicherer eine Zeitrente, sind die einzelnen Leistungen des Versicherers beim Versicherungsnehmer in voller Höhe Einnahmen i.S. von § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 358
VAAAA-91612

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