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BSG Urteil v. - B 8 SO 1/21 R

Gesetze: § 41 Abs 1 SGB 12, § 41 Abs 3 SGB 12, § 42 Nr 2 SGB 12, § 31 Abs 1 Nr 1 SGB 12, § 37 Abs 1 SGB 12, § 37 Abs 4 S 1 SGB 12, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - einmaliger Bedarf - Wohnungserstausstattung - Anschaffung einer neuen Waschmaschine - Ersatzbeschaffung - ergänzendes Darlehen - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

1. Ein Zuschuss für die Anschaffung von langlebigen Haushaltsgeräten ("weiße Ware") kommt nur bei Erstausstattung, nicht bei Ersatzbeschaffung in Betracht.

2. In der Sozialhilfe ist die Gewährung eines ergänzenden Darlehens zur Bedarfsdeckung verfassungsrechtlich unbedenklich, weil bei Festlegung der Rückzahlungsmodalitäten ausreichende Spielräume für Härtefälle bestehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:190522UB8SO121R0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 10 Nr. 24
NJW 2023 S. 1838 Nr. 25
NJW 2023 S. 1840 Nr. 25
EAAAJ-25048

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